Restnutzungsdauer-Gutachten (RND-Gutachten) 2026: Die Rechtslage hat sich deutlich entspannt
Ende 2025 hat sich das Umfeld für die steuerliche Geltendmachung einer kürzeren Restnutzungsdauer spürbar verbessert. Das restriktive BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023 ist vollständig aufgehoben, und die geplante Beschränkung des Nachweises auf öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist endgültig vom Tisch.
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