1 BvL 10/02: Gemeiner Wert als Verfassungsgebot – Grundlage der modernen Grundbesitzbewertung
Der BVerfG-Beschluss, der den gemeinen Wert zum verfassungsrechtlich zwingenden Bewertungsziel machte und die Korridor-Doktrin (±20 % Gutachten, ±30 % Massenverfahren) begründete – Ursprung des § 198 BewG
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