Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Die Wohngebäudeversicherung orientiert sich am Wiederbeschaffungswert 1914, einem historischen Baupreisindex, der über einen Baupreisindex auf aktuelle Neubaukosten hochgerechnet wird.

Dieser Wert berücksichtigt ausschließlich die Kosten der baulichen Wiederherstellung, nicht aber den Bodenwert, die Lage oder die aktuelle Marktnachfrage nach der Immobilie.

Für Verkauf, Erbschaft oder Beleihung ist daher stets der umfassendere Verkehrswert maßgeblich, während der Wiederbeschaffungswert ausschließlich versicherungstechnischen Zwecken dient.

Der Baupreisindex, mit dem der Ausgangswert von 1914 hochgerechnet wird, wird vom Statistischen Bundesamt regelmäßig veröffentlicht und jährlich von den Versicherern angepasst.

Bei einem Totalschaden erhält der Versicherte grundsätzlich die Mittel zur Wiederherstellung eines gleichwertigen Gebäudes, unabhängig davon, welchen Verkehrswert die Immobilie zuletzt am Markt tatsächlich erzielt hätte.