III ZR 50/94 und X ZR 250/02: Gutachterhaftung gegenüber Dritten – Vertrag mit Schutzwirkung
Zwei BGH-Grundsatzurteile begründen die Haftung des Immobiliensachverständigen gegenüber Käufern (1994) und einer unbekannten Vielzahl von Kapitalanlegern (2004) – auch ohne direkten Vertrag
Weiterlesen