IX R 25/19: Kein Bausubstanzgutachten erforderlich – jede geeignete Methode zum Nachweis kürzerer Restnutzungsdauer zulässig
Das BFH-Grundsatzurteil zur Restnutzungsdauer: Kein Bausubstanzgutachten erforderlich – jede sachverständig gestützte Methode genügt.
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